Unbedacht Verstorbene
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Grundgesetz, Artikel 1
Niemand ist ohne Namen. Zur Menschenwürde gehört es, einen Namen zu haben und damit angesprochen zu werden. An den Namen binden sich Erinnerung, Menschsein,
Einzigartigkeit.
Dieses Recht erlischt nicht einmal mit dem Tod.
Wer keine Angehörigen hat, bekommt bisher in der Regel keine Anzeige in der Zeitung, keinen Grabstein, keine Feier zum Abschiednehmen und wird auf einem anonymen Gräberfeld beigesetzt.
Das bedeutet: Ein Mensch stirbt unbedacht.
Niemand kann sich von ihm verabschieden, obwohl doch zu Beginn seines Lebens jemand sich gefreut und stolz gerufen hat: „Es ist ein Mädchen!“ oder „Es ist ein Junge“.
Ziel dieser Überlegungen ist es, dass niemand unbedacht bestattet werden soll. Mit einem differenzierten Blick auf die Menschen und ihre Lebens-und Sterbensverhältnisse könnte es gelingen, die Menschenwürde auch im Tod zu wahren.
Die Profilstelle Trauer des Kath. Dekanast Ludwigsburg hat im Auftrag der Diözese eine Brsochüre erstellt. Sie kann über die Dekanatsgeschäftsstelle bestellt werden oder hier als pdf-Dokument betrachtet werden.
